Impfen

Kostenübernahme

Änderungen ab dem 1. Juli 2024

Ab dem 01.07.2024 werden die Kosten für Covid-19-Impfungen nicht mehr von Bund und Kanton übernommen. 

Die Kosten für eine Covid-19-Impfungen müssen somit ab dem 1. Juli 2024 von der geimpften Person bzw. deren Krankenkasse getragen werden. Im Schweizer Impfplan empfohlene Impfungen werden von der Krankenkasse vergütet abzüglich Selbstbehalt und Franchise. Sollten Sie hierzu Fragen haben erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Medienmitteilung des Bundes «Covid-19 Impfung: Versorgung neu über den regulären Markt».

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Wo kann ich mich impfen lassen?

Änderungen ab dem 1. Juli 2024

Ab dem 01. Juli 2024 können alle Apotheken und Arztpraxen Covid19-Impfungen anbieten. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Apotheke oder Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt über die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.

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Empfohlene Impfungen für Herbst/Winter 2023/2024

Für den Herbst/Winter 2024/2025 werden die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Impfempfehlung voraussichtlich aktualisieren.

In der aktuellen Empfehlung vom Herbst/Winter 2023/2024 empfehlen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) eine einzelne Impfung für besonders gefährdete Personen ab 16 Jahren, deren letzte Impfung oder Infektion mindestens 6 Monate zurückliegt

Zu dieser Personengruppe gehören:

  • Personen ab 65 Jahren
  • Personen mit definierten Vorerkrankungen (siehe unten)
  • Personen mit Trisomie 21
  • Schwangere Personen mit Vorerkrankungen (Schwangeren Personen ohne Vorerkrankungen wird nur dann eine Impfung empfohlen, wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin dies im Einzelfall für medizinisch notwendig erachtet.) 

Die Liste der definierten Vorerkrankungen ist in der Impfempfehlung zu finden.

Für einen bestmöglichen Schutz in der Wintersaison, wird die Impfung im Zeitraum zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember empfohlen.

Ziel der Covid-19 Impfung ist es, besonders gefährdete Personen vor schweren Covid-19 Verläufen und Hospitalisierungen zu schützen. Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen, da bei Personen ohne Risikofaktoren kaum ein Risiko für eine schwere Erkrankung besteht. Die Covid-19 Impfungen schützen in der aktuellen Lage zudem nur gering vor milden Infektionen und Übertragungen.

Für Gesundheitsfachpersonen empfehlen BAG und EKIF daher diesen Winter keine Impfung gegen Covid-19. 

Die Dokumente zur Impfempfehlung finden Sie auf der Seite des BAG unter folgendem Link: Dokumente (admin.ch).

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Welche Dokumente werden für eine Impfung benötigt?

Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Institution, bei welcher Sie sich impfen lassen möchten, welche Dokumente Sie mitbringen müssen. 

In der Regel werden folgende Dokumente benötigt: 

  • Impfbüchlein (falls ein Eintrag der Impfung gewünscht ist)
  • Krankenkassenkarte
  • Identitätskarte (ID) / Ausweis 
  • Zahlungsmöglichkeiten (bei nicht empfohlenen Impfungen)

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Impfnachweise / Impfzertifikate

Seit dem 1. September 2023 ist das Zertifikatssystem abgestellt. Es können keine Covid-19 Impfzertifikate mehr ausgestellt, erneuert, korrigiert oder bei Verlust ersetzt werden, siehe auch: Covid-Zertifikat (admin.ch)

Impfungen können weiterhin im Impfbüchlein dokumentiert werden.

Ehemaliges Impfzentrum Basel-Stadt

Personen, welche sich im ehemaligen Impfzentrum Basel-Stadt haben impfen lassen und einen Nachweis der Impfung benötigen, können sich weiterhin an das ehemalige Impfzentrum wenden. Bitte beachten Sie, dass ein Nachtrag ins Impfbüchlein nicht möglich ist.

Kontakt: Corporate.Health@centramed.ch

Weitere und allgemeine Informationen finden Sie hier: 

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​​​​​​​​​​​​​​Informationen in weiteren Sprachen

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